Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein gesetzlich abgesichertes
soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch
älteren Freiwilligen offen. Als "Bufdi" beim DRK stehen viele
unterschiedliche Stellen und Aufgaben offen um gemeinsam
Menschen zu helfen. Jungen Freiwilligen bietet er wie
das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen
zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige
werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen
sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen
einzubringen und weiterzuentwickeln.
Wer kann teilnehmen?
Der BFD wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen,
die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen.
Dauer des Einsatzes
Ein BFD wird in der Regel über 12 Monate absolviert,
Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind nach Absprache und
Möglichkeiten denkbar. Freiwillige ab dem vollendeten
27. Lebensjahr können auch in Teilzeit mit mehr
als 20 Stunden pro Woche teilnehmen.
Was kostet das? Gibt es beim Bundesfreiwilligendienst eine Vergütung?
Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten
außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein
angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während
ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen
Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet.
Das DRK oder Einsatzstellen können Unterkunft, Verpflegung und
Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft,
Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung
gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden.
Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch
auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wie kann ich mich bewerben? Welche Bufdi Stellen gibt es?
Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen
gute Möglichkeiten, eine Einsatzstelle zu finden,
die den individuellen Interessen und Fähigkeiten
der Interessenten entsprechen. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem
persönlichen Gespräch mit den Interessenten.
Häufig gibt es auch die Möglichkeit, einen Tag lang bei
der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren. Der Beginn
eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell
vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst
jedoch zum 1. September eine Jahres.
